Telefonreanimation, smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung und ein bundesweites AED-Kataster sollen künftig dazu beitragen, Menschen mit einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand schneller zu helfen und ihre Überlebenschancen zu verbessern.
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC) begrüßt die gesetzliche Verankerung dieser Maßnahmen ausdrücklich. Sie greifen wichtige Forderungen auf, für die sich Fachleute und Organisationen im Bereich der Wiederbelebung seit Langem einsetzen.
Für mein Projekt „Laienreanimation kann jeder!“ sind insbesondere drei Bestandteile der Reform von großer Bedeutung:
Telefonreanimation: Hilfe direkt am Telefon
Bei einem Herz-Kreislaufstillstand zählt jede Minute. Über die Telefonreanimation sollen Mitarbeitende der Rettungsleitstellen Menschen, die einen Notruf absetzen, unmittelbar zur Durchführung der Wiederbelebung anleiten. Eine klare und strukturierte Anleitung kann Unsicherheiten und Ängste abbauen und dazu beitragen, dass die lebensrettende Herzdruckmassage schneller beginnt.
Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung: Hilfe aus der Nähe
Geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer können über smartphone-basierte Alarmierungssysteme bei einem Herz-Kreislaufstillstand in ihrer Nähe benachrichtigt werden. Da sie sich häufig näher am Einsatzort befinden als der Rettungsdienst, können sie unter Umständen bereits mit der Wiederbelebung beginnen, bevor professionelle Hilfe eintrifft.
Der flächendeckende Ausbau solcher Systeme und ihre zuverlässige Anbindung an die Rettungsleitstellen sind deshalb wichtige Voraussetzungen, um das therapiefreie Intervall zu verkürzen und die Überlebenschancen der Betroffenen zu verbessern.
Bundesweites AED-Kataster: Defibrillatoren schneller finden
Auch die Erfassung öffentlich zugänglicher automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in einem bundesweiten Kataster ist ein wichtiger Schritt. Durch die digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen sollen verfügbare Geräte im Notfall schneller gefunden und bei Bedarf zum Einsatz gebracht werden können.
Dabei gilt weiterhin: Die Herzdruckmassage muss schnell beginnen und möglichst ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Ein AED ergänzt die Wiederbelebung, ersetzt sie aber nicht.
Jetzt kommt es auf die Umsetzung an
Der Beschluss des Bundestages schafft wichtige Voraussetzungen, um die Versorgung von Menschen mit einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand in Deutschland zu verbessern. Entscheidend wird nun sein, dass die Maßnahmen konsequent, qualitätsgesichert und flächendeckend umgesetzt werden.
Mit meinem Projekt „Laienreanimation kann jeder!“ setze ich mich dafür ein, möglichst viele Menschen für das Thema Wiederbelebung zu sensibilisieren, Hemmschwellen abzubauen und sie zu ermutigen, im Notfall aktiv zu werden. Denn technische Systeme, gesetzliche Regelungen und professionelle Rettungsstrukturen sind wichtige Bausteine – aber auch der Mut und das Handeln der Menschen vor Ort entscheiden mit über Leben und Tod.
Jede Minute zählt. Jede begonnene Wiederbelebung kann Leben retten!
PRÜFEN! RUFEN! DRÜCKEN! SCHOCKEN!
Die vollständige Pressemitteilung des Deutschen Rates für Wiederbelebung
Der GRC erläutert die beschlossenen Maßnahmen, ihre Bedeutung für die Notfallversorgung und die Anforderungen an die praktische Umsetzung ausführlich in seiner Pressemitteilung vom 16. Oktober 2026.
Die vollständige Pressemitteilung steht hier als PDF zum Download bereit.
