Laienreanimation an NRW-Schulen: Wichtiger Schritt – aber bleibt Nordrhein-Westfalen hinter seinen Möglichkeiten zurück?
Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird die Laienreanimation erstmals verpflichtend an den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Jede Schülerin und jeder Schüler soll künftig mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Wiederbelebung erhalten.
Als Initiator des Projektes „Laienreanimation kann jeder!“ begrüße ich diese Entscheidung ausdrücklich. Seit vielen Jahren setze ich mich für die Einführung von Wiederbelebungsunterricht an Schulen ein und habe das Thema immer wieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit angesprochen. Dass die Landesregierung dieses Thema nun verbindlich im Schulalltag verankert, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dennoch wirft die konkrete Umsetzung Fragen auf.
Kleine Anfrage bestätigt zentrale Kritikpunkte
Nachdem die Details des neuen Erlasses bekannt geworden waren, habe ich mich an die FDP-Landtagsabgeordneten Susanne Schneider und Franziska Müller-Rech gewandt und darum gebeten, die geplante Umsetzung kritisch zu hinterfragen. Insbesondere Frau Schneider begleitet das Thema seit vielen Jahren und unterstützt die Stärkung der Laienreanimation bereits seit langer Zeit.
Die daraufhin eingereichte Kleine Anfrage an die Landesregierung zielte auf einen zentralen Punkt ab: Warum weicht Nordrhein-Westfalen von den Empfehlungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften ab?
Die Antwort der Landesregierung liegt inzwischen vor und bestätigt, dass lediglich eine einmalige verpflichtende Schulung vorgesehen ist. Weitere Vertiefungs- und Wiederholungseinheiten sollen zwar ermöglicht werden, bleiben jedoch freiwillig.
Fachgesellschaften empfehlen regelmäßige Wiederholungen
Seit Jahren empfehlen unter anderem der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Kultusministerkonferenz ein wiederkehrendes Reanimationstraining ab Klasse 7. Die Empfehlung lautet dabei nicht ohne Grund: Ab Klasse 7 jährlich zwei Unterrichtsstunden Wiederbelebung. Das Ziel besteht nicht darin, einmalig Wissen zu vermitteln, sondern Handlungssicherheit durch wiederholtes Üben aufzubauen. Wiederbelebung ist keine reine Theorie. Wer im Ernstfall helfen soll, muss die Abläufe kennen, Hemmungen überwinden und praktische Sicherheit entwickeln.
Genau deshalb setzen nahezu alle Fachgesellschaften auf regelmäßige Wiederholung.
Der Runderlass enthält einen entscheidenden Schwachpunkt
Besonders deutlich wird die Problematik beim Blick in den Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 1. Dezember 2025.
Bereits in der Einleitung wird richtigerweise festgestellt:
„Ergänzend dazu sollen alle Schülerinnen und Schüler durch regelmäßige Wiederholung spezieller Module zum Thema Wiederbelebung die notwendige Sicherheit gewinnen und sich zutrauen, geeignete Maßnahmen im Notfall zu ergreifen.“ Diese Aussage entspricht den Empfehlungen der Fachgesellschaften und den Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung.
Verbindlich geregelt wird anschließend jedoch lediglich eine einmalige Schulung.
Unter Punkt 1.3 des Runderlasses heißt es:
„Die Ausbildung ‚Prüfen, Rufen, Drücken‘ umfasst eine Doppelstunde.“
Damit wird die eigentliche Ausbildung auf lediglich 90 Minuten begrenzt. Die zuvor erwähnten regelmäßigen Wiederholungen finden sich im weiteren Verlauf des Erlasses nicht mehr als verpflichtende Vorgabe wieder.
Genau hierin sehe ich den größten Schwachpunkt des Konzeptes.
Eine Doppelstunde reicht nicht aus
Wer eine praktische Fähigkeit dauerhaft beherrschen soll, muss diese regelmäßig trainieren.
Niemand würde erwarten, dass Schülerinnen und Schüler nach einer einzigen Unterrichtseinheit dauerhaft sicher schwimmen, Fahrrad fahren oder ein Musikinstrument beherrschen. Warum sollte dies ausgerechnet bei einer lebensrettenden Maßnahme wie der Wiederbelebung anders sein?
Eine Doppelstunde kann ein sinnvoller Einstieg sein. Sie kann Interesse wecken, Berührungsängste abbauen und erste Handlungskompetenzen vermitteln.
Sie ersetzt jedoch kein wiederkehrendes Training.
Die Landesregierung begründet ihre Entscheidung unter anderem damit, dass eine hohe Akzeptanz an den Schulen dazu führen werde, dass zusätzliche Vertiefungs- und Übungseinheiten freiwillig angeboten werden.
Diese Einschätzung teile ich nur eingeschränkt.
Freiwilligkeit wird vielerorts nicht ausreichen
Aufgrund der aktuellen Situation an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen gehe ich leider nicht davon aus, dass der überwiegende Teil der Schulen zusätzliche Wiederholungen freiwillig und regelmäßig umsetzen wird.
Schon heute stehen viele Schulen vor erheblichen personellen, organisatorischen und zeitlichen Herausforderungen. Lehrkräfte arbeiten am Limit, Unterrichtsausfälle müssen kompensiert werden und zahlreiche zusätzliche Aufgaben konkurrieren um die ohnehin knappen Ressourcen.
Gerade deshalb wären aus meiner Sicht verbindliche Vorgaben für regelmäßige Wiederholungseinheiten wichtig gewesen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Qualität der Ausbildung stark vom Engagement einzelner Schulen oder Lehrkräfte abhängt.
Positives darf nicht übersehen werden
Trotz dieser Kritik möchte ich ausdrücklich betonen, dass die aktuelle Regelung auch viele positive Aspekte enthält. Die Schulen erhalten Reanimationsphantome, Lehrkräfte werden fortgebildet und das Thema Wiederbelebung wird erstmals verbindlich in den Schulalltag integriert. Das ist ein bedeutender Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation. Auch die Zusammenarbeit des Schulministeriums mit medizinischen Fachgesellschaften, Hilfsorganisationen und weiteren Partnern verdient Anerkennung.
Das Ziel darf noch nicht erreicht sein
Die Einführung der verpflichtenden Schulung ist ein wichtiger Anfang. Sie sollte jedoch nicht als Endpunkt, sondern als Ausgangspunkt für weitere Verbesserungen verstanden werden. Aus meiner Sicht wurde ein ursprünglich deutlich ambitionierteres Konzept auf eine Mindestanforderung reduziert. Die Chance, Wiederbelebung als festen und wiederkehrenden Bestandteil des Schulunterrichts zu etablieren, wurde nur teilweise genutzt.
Mein Wunsch bleibt, dass Nordrhein-Westfalen langfristig den Empfehlungen der Fachgesellschaften folgt und die Laienreanimation als wiederkehrenden Bestandteil des Unterrichts ab Klasse 7 etabliert.
Denn jede Schülerin und jeder Schüler, der im Ernstfall einen Herz-Kreislauf-Stillstand erkennt, den Notruf absetzt und mit der Wiederbelebung beginnt, kann Leben retten. Und genau deshalb lohnt es sich, dieses Thema weiterzuentwickeln.
Hier geht es direkt zum Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung:
https://bass.schule.nrw/20233.htm
Hier Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7492 vom 13. April 2026 der Abgeordneten Susanne Schneider und Franziska Müller-Rech Drucksache 18/18491:
