Woche der Wiederbelebung beginnt. Drei Aktionen sind von mir geplant.

Drei Aktionen habe ich für die Woche der Wiederbelebung geplant. 
Die erste Aktion im Rahmen der Woche der Wiederbelebung 2018 findet am Montag statt.

Gemeinsam mit der Bechelte Sports & Med. in Hagen werde ich am Montag, den 17.09. ab 15h über das Thema Laienreanimation mit einem Stand informieren. Ab 18h gibt es einen entsprechenden Vortrag. Anmeldungen bitte ausschließlich über die Bechelte unter: 02331-932993 Der Eintritt ist frei!

Am Dienstag kann ich die Mitglieder des Hagener Schulausschusses über die Schülerausbildung informieren und das Konzept des GRC vorstellen. Ich hoffe auf viele Unterstützer, damit wir die Vorgaben des NRW-Koalitionsvertrages umsetzen können.

Am Donnerstag werde ich dann als Vertreter des Deutschen Rates für Wiederbelebung im NRW-Landtag die Abgeordneten und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktionen über die Arbeit des GRC informieren. Außerdem wird ein Antrag in den Landtag eingebracht, den ich Euch nicht vorenthalten möchte:

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP

Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln

  1. Ausgangslage

Mindestens 50.000 Menschen erleiden nach aktuellen Daten des Deutschen Reanimationsregisters jedes Jahr in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Dabei überleben nur rund zehn Prozent der Betroffenen. In fast der Hälfte aller Fälle wird ein Kreislaufstillstand durch Laien wie z. B. Angehörige beobachtet. Da das Gehirn bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoffversorgung irreversibel geschädigt wird, Rettungsdienste bzw. Notärzte aber in der Regel erst später eintreffen, ist die sofortige Aufnahme der Wiederbelebung durch Laien entscheidend. Wenn mehr Anwesende unverzüglich mit einfachen Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen würden, könnten sich die Überlebenschancen der Betroffenen erheblich verbessern.

In den letzten Jahren haben zwar immer mehr Laien bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand eine Reanimation aufgenommen. Dennoch trauen sich immer noch zu wenige Menschen zu, im Notfall einzugreifen. So konnte die Quote der Ersthelfer, die eine Reanimation bis zum Eintreffen des Notarztes durchführen, zwar auf über ein Drittel gesteigert werden. In den Niederlanden und skandinavischen Ländern liegt die Quote aber bei 60 bis 70 Prozent. Erfahrungen aus Dänemark zeigen, dass die Laienreanimationsquote durch breit angelegte Informationskampagnen und Wiederbelebungsunterricht in Schulen innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt werden könnte. Bei einer entsprechenden Steigerung in Deutschland könnten hierzulande nach Einschätzungen der Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) pro Jahr 10.000 Menschen mehr überleben.

In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Schule und Bildung zum Schuljahresbeginn 2017/18 das landesweite Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ mit einer Laufzeit von drei Jahren gestartet. Rund 120 Schulen nehmen bereits am Projekt teil.Das Projekt richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse und enthält einen Theorie- sowie einen Praxisteil. Ziel ist es, die Wiederbelebungskompetenz von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrerinnen und Lehrern sowie allen weiteren am Schulleben beteiligten Fachkräften sowie nach Möglichkeit auch Eltern zu stärken.

Die fachliche Expertise bei der Umsetzung des Projektes wird durch die Kooperationspartner DGAI, Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), Stiftung Deutsche Anästhesiologie sowie Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council (GRC) eingebracht. Der BKK-Landesverband Nordwest hat für das Jahr 2018 bisher 60.000 Euro zur Anschaffung von Übungspuppen zur Verfügung gestellt.

Die NRW-Koalition hat bei den Beratungen des Landeshaushalts für 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 Eurozur Unterstützung von Projekten zur Unterrichtung in der Wiederbelebung insbesondere an Schulen im Haushaltsplan des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Verfügung gestellt. Diese Mittel könnten u. a. zur Anschaffung weiterer Übungspuppen eingesetzt werden und so eine Ausweitung des Modellprojektes auf weitere Schulen unterstützen.

Neben der Ausstattung mit Übungspuppen stellt auch die Schulung von Lehrkräften für die Umsetzung der Unterrichtseinheiten in den Schulen einen wichtigen Aspekt dar. Hier könnten neben den übergeordneten fachlichen Kooperationspartnern auch vor Ort Fachkräfte aus Notfallmedizin und Rettungswesen eingebunden werden. Dabei sollte auch geprüft werden, wie der Aufwand zur Durchführung von Schulungen angemessen honoriert werden könnte.

 

  1. Beschlussfassung
    Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
  • das Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ nach positiver Evaluation möglichst auf weitere Schulen auszuweiten;
  • die verfügbaren Haushaltsmittel im Haushaltsplan des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Unterstützung von Projekten zur Unterrichtung in der Wiederbelebung primär zur Anschaffung weiterer Übungspuppen im Rahmen des Modellprojektes einzusetzen;
  • die Einbeziehung weiterer Partner insbesondere zur Schulung von Lehrkräften sowie mögliche Aufwandsentschädigungen für die Durchführung von Schulungen zeitnah zu prüfen;
  • in Kooperation mit allen Beteiligten ein Konzept zu entwickeln, wie die Unterrichtung in der Wiederbelebung an Schulen nach Ende der Laufzeit des Modellprojektes weiterentwickelt werden kann.

Bodo Löttgen                                                 Christof Rasche

Matthias Kerkhoff                                          Henning Höne

Peter Preuß                                                   Susanne Schneider

und Fraktion                                                  und Fraktion