Wer in einer Notsituation eingreift und einem anderen Menschen das Leben rettet, zeigt großen Mut und Menschlichkeit. Doch so selbstverständlich, wie viele es im Nachhinein erzählen, ist dieser Einsatz nicht – und er ist natürlich belastend. Denn nicht nur die Person, der geholfen wurde, braucht im Anschluss Unterstützung. Häufig sind es auch die Ersthelfenden selbst, die nach einem solchen Ereignis mit den Folgen kämpfen.
Viele Menschen geraten im Moment des Geschehens in eine Ausnahmesituation: Sie sehen einen Menschen in akuter Lebensgefahr, erleben möglicherweise dramatische Szenen, führen vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben eine Reanimation durch oder müssen eine schwer verletzte Person stabilisieren. Das Adrenalin trägt sie durch den Einsatz – doch erst später wird klar, wie sehr die Bilder, Geräusche oder Emotionen nachwirken.
Umso wichtiger ist die Botschaft: Ersthelfende sind nicht allein.
Und sie haben ein Recht darauf, Unterstützung zu bekommen.
Unfallkasse NRW: Starke Partnerin für Ersthelfende
Die Unfallkasse NRW bietet umfassende Hilfe und steht jenen zur Seite, die in Nordrhein-Westfalen einem Menschen in einer Notsituation geholfen haben. Oft wissen Ersthelfende gar nicht, dass sie selbst unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen – unabhängig davon, ob sie bei der Rettungsaktion verletzt wurden oder ob das Erlebnis psychisch nachhallt.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Psychologische Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten
- Heil- und Krankenbehandlung inklusive Fahrt- und Transportkosten
- Ersatz von Sachschäden, etwa für beschädigte Kleidung
- Hilfen zur Wiedereingliederung ins soziale oder berufliche Leben
- Verletztengeld bei Verdienstausfall
- Rentenleistungen für Ersthelfende oder Hinterbliebene
Diese Angebote richten sich ausdrücklich auch an Menschen, die „nur“ psychisch belastet sind – was völlig normal und keine Schwäche ist.
Warum Unterstützung so wichtig ist
Professionelle Rettungskräfte haben regelmäßige Einsätze, Ausbildung, Supervision und ein Team im Rücken.
Laien hingegen helfen oft zum ersten Mal – und das in einer Situation, die sie so schnell nicht vergessen.
Typische Belastungen können sein:
- Schlafstörungen oder wiederkehrende Erinnerungsbilder
- Schuldgefühle („Habe ich alles richtig gemacht?“)
- Verunsicherung oder Angst vor zukünftigen Notfällen
- Erschöpfung oder emotionale Überforderung
Genau deshalb ist es wichtig, dass Ersthelfende wissen: Sie dürfen sich melden und Hilfe annehmen. Niemand muss solche Erlebnisse allein verarbeiten.
Wie Ersthelfende Unterstützung erhalten können
Wer nach einer Hilfeleistung Unterstützung benötigt, kann sich direkt an die Unfallkasse NRW wenden – telefonisch, schriftlich oder online über das Serviceportal der DGUV.
Bei einer schriftlichen Kontaktaufnahme genügt der Betreff „Hilfeleistung“ sowie die Angabe von Name, Kontaktdaten und möglichst dem Geburtsdatum. Die Unfallkasse meldet sich dann zurück und klärt gemeinsam die nächsten Schritte.
Telefonisch erreichbar ist die Unfallkasse unter:
- 0211 2808-2507 (Rheinland)
- 0251 2102-3117 (Westfalen-Lippe)
Fazit: Helfen ist stark – Hilfe annehmen auch
Ersthelfende leisten Unglaubliches. Sie handeln, wenn andere zögern.
Sie retten Leben. Aber sie werden dabei selbst zu Betroffenen – emotional, körperlich und psychisch.
Es ist ein starkes Zeichen von Verantwortungsbewusstsein, nicht nur zu helfen, sondern sich im Anschluss auch um die eigene Gesundheit zu kümmern. Die Unfallkasse NRW ist dafür eine wichtige und zuverlässige Anlaufstelle.
Denn gute Erste Hilfe endet nicht mit dem Eintreffen des Rettungsdienstes – sie schließt auch die Fürsorge für diejenigen ein, die den Mut hatten, einzugreifen.
Grundsätzlich gilt: In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung über das Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geregelt — und viele Landes- oder Berufsgenossenschafts-Unfallkassen decken Ersthelfende ab, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsgebiet geholfen haben.

