Telefonreanimation erfolgreich in Hagen eingeführt

Telefonreanimation erfolgreich in der Leitstelle Hagen eingeführt.

„Seit knapp drei Wochen hat die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Hagen die Telefonreanimation eingeführt. Seitdem hat es fast jeden Tag einen Einsatz mit dem Stichwort „TelefonRea“ gegeben. Wie es funktioniert und wo die möglichen Probleme liegen, hat mir Martin Gust erklärt. Er ist der Leiter der Leitstelle. In der nächsten Zeit werden zu diesem Thema immer wieder Artikel in der Facebookseite eingestellt.

Am Anfang stand die intensive Schulung aller Disponenten. Die Themen hierbei waren unter anderem das Erkennen der Reanimationspflichtigkeit am Telefon sowie die rechtliche Betrachtung. In Kooperation mit der Polizei wurde auch die Gesprächsführung unter erschwerten Bedingungen gelernt. Nach einem ausführlichen theoretischen Anteil ging es dann in die Praxis. Hierzu wurde unter Videoanleitung und entsprechender Nachbetrachtung die Telefonreanimation durchgeführt. Die „Hilfesuchenden“ sollten dem Leitstellen-Disponent eine nicht ansprechbare Person ohne erkennbare Atmung „vortäuschen“, um dann im nächsten Schritt durch die Wiederbelebung geleitet zu werden. Hierzu sollte der Anrufer, wenn möglich den Lautsprecher am Telefon einschalten, um beide Hände frei zu haben.

„Viele Anrufer die einen akuten Notfall oder Unfall melden sind natürlich sehr aufgeregt. Hier ist es enorm wichtig, dass der Leitstellenmitarbeiter sofort die Gesprächsführung übernimmt. Wir machen dies durch eine direkte Fragestellung am Anfang des Telefonats. Damit bekommen wir schnell die nötigen Informationen, denn so ein Notruf sollte nach maximal 90 Sekunden zu einer Alarmierung der entsprechenden Rettungsmittel führen,“ so Martin Gust.

Nachdem die Reanimationspflichtigkeit erkannt ist (der Anrufer muss die „Ansprechbarkeit des Patienten überprüfen und ob eine „normale Atmung vorhanden ist), hat der Disponent die Möglichkeit die eigentliche Alarmierung an einen Kollegen zu übergeben, damit er sich ganz auf den Anrufer konzentrieren kann. „Wichtig ist es, dem Anrufer zu vermitteln, dass er nichts falsch machen kann und professionelle Hilfe auf dem Weg zu ihm ist,“ so Gust weiter.

Die Anweisungen für eine nicht ansprechbare Person (Bewusstlos) werden nach einem vorgefertigten Schema abgelesen, damit immer eine geordnete Struktur im Ablauf vorhanden ist. Die Sätze hierfür lauten unter anderem:

„Ich sage Ihnen jetzt, was sie tun müssen. Schalten Sie an Ihrem Telefon den Lautsprecher ein!“

„Legen Sie den Patienten auf den Rücken!“

„Knien Sie sich neben den Oberkörper des Patienten!“

„Legen Sie eine Hand an die Stirn und die andere Hand unter das Kinn!“
„Kippen Sie den Kopf weit nach hinten!“

Hier geht es jetzt um die Atmung des Patienten. Ist diese vorhanden und ersichtlich, dann wird die stabile Seitenlage erklärt. Wenn nicht, geht es dann an die Wiederbelebung.

„Hören Sie mir genau zu! Ich werde Ihnen jetzt die Herzdruckmassage erklären!“

„Wir leiten den Anrufer bei der Erwachsenenreanimation zu einer Wiederbelebung (Herzdruckmassage) ohne Beatmung an. Bei Säuglingen oder Kleinkindern ist das aber anders. Hier steht sehr häufig ein ‚Atemproblem’ im Vordergrund. Deshalb ist in solchen Fällen eine Beatmung zwingend notwendig,“ so Martin Gust in unserem Gespräch.

Die Telefonreanimation ist seit einigen Jahren fester Bestandteil der Leitlinien zur Wiederbelebung. Und es hat nach meinen Informationen auch bereits die ersten Erfolge für die Disponenten gegeben. Eine tolle Sache, die von allen Rettungsdiensten übernommen werden sollte.

Vielen Dank an Martin Gust für das Interview.
Ich wünsche schöne Pfingsten.

Text: Jens Schilling
Fotos: M. Gust

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